Leistungen zur Mütterpflege

Die Bedürfnisse und Situationen einer (werdenden) Mutter sind so einzigartig wie die Mutter selbst. Mit einem unverbindlichen Kennenlernen können wir gemeinsam darüber sprechen, wie ich Dich unterstützen und begleiten kann.

Was ich Dir biete

Als Mütterpflegerin …
  • … gebe ich Euch Raum, damit Du und Dein Baby gut zusammen ankommen und Ihr Euch kennenlernen könnt.
  • … habe ich ein offenes Ohr für Dich und biete Gespräche an.
  • … unterstütze ich Dich beim Stillen und in der Säuglingspflege.
  • … behüte ich Dein Baby, damit Du Dich ausruhen, Schlaf nachholen oder duschen kannst.
  • … organisiere ich mit Dir zusammen Euren Alltag.
  • … kaufe ich für Dich ein und koche nach Wunsch ausgewogen und stillfreundlich für Dich und Deine Familie.
  • … betreue ich Geschwisterkinder.
  • … kümmere ich mich nach Absprache um Haustiere.
  • … begleite ich Dich bei Arzt- und Amtsbesuchen.
  • … unterstütze ich Dich bereits in der Schwangerschaft bei Beschwerden.
  • … arbeite ich bei Bedarf im Austausch mit Deiner Hebamme oder Deinem Arzt.
  • … helfe ich Dir mit offenen Augen im Haushalt, mache jedoch keine Grundreinigung.
  • … unterstütze ich Dich wenn Du aufgrund einer Verletzung Deinen Familienalltag nicht wie gewohnt bestreiten kannst.
  • … stelle ich mich individuell auf die Bedürfnisse Eurer Familie ein.

Häufig gestellte Fragen

Hier findest Du Antworten auf Fragen, die Du Dir vielleicht auch schon gestellt hast.

Als Mütterpflegerin führe ich keine medizinischen Tätigkeiten aus und stelle auch keine Diagnosen. Durch fundiertes Wissen über gesunden Wochenbettverlauf kann ich bei Veränderungen und Auffälligkeiten die Hebamme oder den Arzt hinzuziehen.

Der Anspruch auf die Hebammenversorgung bleibt bestehen. Zudem ist eine Zusammenarbeit mit dieser von mir angestrebt und sehr förderlich. Ein Arbeiten Hand in Hand ist wünschenswert.

In erster Linie ist meine Arbeit eine Privatleistung, unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber die Möglichkeit eine Bescheinigung vom Arzt zu erhalten.

Sprich mich gerne an, wir schauen gemeinsam, was für Deine Situation passt.

Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können eine Mütterpflege als „Haushaltshilfe‟ beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür sind § 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) und § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung).

§ 24h SGB V gewährt Dir einen Anspruch auf Haushaltshilfe im Fall einer Schwangerschaft oder Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Ein ärztliches Attest ist dafür eigentlich nicht nötig, wird aber von den Krankenkassen meist trotzdem verlangt.

§ 38 SGB V gewährt Dir eine „normale‟ Haushaltshilfe für den Fall, dass du wegen einer Erkrankung Deinen Haushalt nicht weiterführen kannst. Voraussetzungen sind, dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann und dass mindestens ein Kind unter 12 Jahren in diesem Haushalt lebt. Dem Antrag musst Du zusätzlich ein ärztliches Attest beifügen, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigt.

Privat krankenversicherte Frauen erfragen die Möglichkeit nach einer Mütterpflege am Besten direkt bei ihrer Krankenkasse. Es besteht z. B. auch die Möglichkeit diese Leistung haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend zu machen.

Wird die Mütterpflege durch die Krankenkasse nach § 24h SGB V bewilligt, kommen keine Kosten auf Dich zu.

Bei einer Bewilligung nach §38 SGB V musst Du Dich an den Kosten beteiligen. Diese umfassen pro Kalendertag 10 Prozent der Kosten und mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Kalendertag. Maximal musst Du mit Kosten in Höhe von 2 Prozent Eures Familienbruttoeinkommens rechnen.

Lehnt die Krankenkasse ab, kannst Du Die Hilfe trotzdem in Anspruch nehmen. Du musst sie dann jedoch selbst bezahlen.

Ich helfe Dir beim Antrag an die Krankenkasse gerne weiter und stehe Dir auch bei einem Widerspruch zur Seite.

In den meisten Fällen rechne ich direkt mit der Krankenkasse ab und Du brauchst Dich um nichts weiter zu kümmern.

Unter gewissen Vorraussetzungen ist es möglich, dass die Leistungen der Mütterpflege von der Krankenkasse übernommen werden. Ich berate Dich dazu gerne individuell im persönlichen Gespräch.

Dein Arzt kann Dir eine Bescheinigung ausstellen, dass Du eine Haushaltshilfe benötigst, z. B. bei Komplikationen in der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Auch bei längerer Krankheit kannst Du eine Haushaltshilfe beantragen.

In manchen Fällen, wie bspw. bei Krankheit, ist eine Zuzahlung erforderlich.

Deine Krankenkasse sendet Dir alle nötigen Formulare, lass Dich dazu mit der Abteilung für Haushaltshilfe verbinden. Ich stehe Dir auch hier gerne zur Seite und fülle Anträge mit Dir gemeinsam aus.

Es ist gut möglich, dass Deiner Krankenkasse oder der bearbeitenden Person die Mütterpflege noch unbekannt ist. Das ist in Ordung und stört uns nicht. Das Formular, welches Du benötigst, ist einheitlich für das Thema Haushaltshilfe.

Wenn Du ein Problem bei der Antragstellung hast oder Hilfe benötigst, sprich mich gerne an.

Folgende Paragraphen greifen hier:

Einen Gutschein kannst Du Dir bspw. zur Geburt schenken lassen. Hierfür erstelle ich gerne ein auf Eure Wünsche zugeschnittenes Angebot. Kontaktiere mich gerne dazu.